Schulanmeldung

Schulanmeldung

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler der 4. Klassenstufe,
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassenstufe,

vor Ihnen/Euch liegt der Wechsel an eine weiterführende Schule. Wir geben an dieser Stelle wichtige Hinweise, wie Ihr Antrag unsere Schule erreicht.

Sie überlassen uns Ihre Unterlagen auf dem Postweg und senden diese bis zum 03.03.2023 an das Joliot-Curie-Gymnasium, Wilhelmsplatz 5 in 02826 Görlitz. Dazu gehören...
  1. Formular Aufnahmeantrag für das Gymnasium (vollständig ausgefüllt) Formular herunterladen
  2. Das Original der Bildungsempfehlung (Klasse 4) bzw. der Dokumentation zur besonderen Bildungsberatung (Klassen 5 und 6)
  3. Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes
  4. Kopie der Halbjahresinformation vom 10.02.2023
  5. Kopie des Bescheides zum festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf (wenn vorhanden)
  6. Kopie des Nachweises bei alleinigem Sorgerecht
  7. Formular "Rückmeldung für die jetzige Schule" Formular herunterladen
  8. Formular "Anmeldebestätigung für die Personensorgeberechtigten" Formular herunterladen
  9. Formular "Fremdsprachenwahl" - Wir bitten alle Sorgeberechtigten dieses Formular auszufüllen. Formular herunterladen

Es spielt für die Entscheidung über Ihren Antrag keine Rolle, wann wir den Posteingang verzeichnen. Alle Anträge, die bis zum Einsendeschluss bei uns eingehen, werden gleich behandelt (näheres zum Aufnahmeverfahren finden Sie in der Erklärung am Ende dieses Textes). Sofern Ihnen kein Aufnahmeantrag für das Gymnasium vorliegt, finden Sie diesen hier.

Legen Sie den Unterlagen ein formloses Schreiben bei, wenn wir besondere Umstände zum Antrag kennen und berücksichtigen sollen.

Auf dem Weg zum Abitur müssen die Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums zwei Fremdsprachen erlernen. An unserem Gymnasium ist Englisch ab Klassenstufe 5 die erste Fremdsprache. Die Wahl der zweiten Fremdsprache findet laut SOGYA §17 Abs. 4 bis zum Ende der Klassenstufe 5 statt.
An unserer Schule gibt es diesbezüglich eine Besonderheit zu beachten. Wenn Ihr Kind als zweite Fremdsprache Latein erlernen möchte, dann ist diese Entscheidung bereits bei der Anmeldung zu treffen. Die Schülerinnen und Schüler der Lateinklasse werden von Klasse 5 bis Klasse 9 in Latein unterrichtet und erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 9 das Latinum anerkannt. Ab Klasse 10 erlernen diese Schülerinnen und Schüler dann bis zum Abitur Französisch. Sie finden die Anmeldung für das Fremdsprachenlernen hier. Dieses Formular ergänzt dann als Nr. 9 die oben genannten Unterlagen.
Alle anderen an unserer Schule aufgenommenen Kinder treffen ihre Fremdsprachenwahl dann endgültig während der 5. Klasse. Dabei gibt es die Wahl zwischen Französisch und Polnisch. Ein Rechtsanspruch auf Unterricht in einer bestimmten Fremdsprache besteht nicht, vgl. §17 Abs. 4 SOGYA.

Erst im Mai 2023 wird über Ihren Antrag entschieden. Die Entscheidung geht Ihnen auf dem Postweg am 26.05.2023 zu. 

Sofern Ihnen die Anmeldung auf dem Postweg nicht möglich ist, vereinbaren Sie bitte telefonisch (03581 407531) einen Termin.

 

Mit freundlichen Grüßen

W. Mayer
Schulleiter

 

Anhang: Information zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2023/24

Sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigten,

ich freue mich über das Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserem Gymnasium beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung erfolgt bis 03.03.2023.

Im Fall, dass die Aufnahmekapazität an unserem Gymnasium nicht ausreicht, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können, werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung, Standort Bautzen, abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid).

Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

  1. Die Schülerin/der Schüler hat einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf.
  2. Ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schülerin/Schüler unserer Schule.
  3. vorgezogene 2. Fremdsprache Latein
  4. Zufallsentscheidung (Losverfahren).

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder die Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Auswahlverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen, eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an die nächstgelegene, aufnahmefähige (Wunsch-)Schule. Sie erhalten dann am 26.05.2023 zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Wenn Sie uns das Einverständnis dazu erteilt haben, werden die Anmeldeunterlagen von uns an die aufnehmende Schule versandt, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Anderenfalls müssten die Unterlagen durch Sie abgeholt werden. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Nach der Erteilung der Aufnahmebescheide freiwerdende Schulplätze werden über eine Nachrückerliste vergeben, die im Zusammenhang mit dem Losverfahren erstellt wird. Voraussetzung für die Teilnahme am Nachrückverfahren ist ein entsprechender schriftlicher Antrag (formlos) der interessierten Eltern bis zum 02.06.2023.